Ökologische Fachgutachten  
zum Straßenbau  
      Artenschutzuntersuchung und Umweltbaubegleitung zum 8-streifigen Ausbau der BAB A3 zwischen Köln-Mülheim und Köln-Dellbrück

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Kartierung der Baumhöhlen
    Anlass

Die Bundesautobahn A 3 wird zwischen den Anschlussstellen Köln-Mülheim und Köln-Dellbrück auf 2,3 km von 6 auf 8 Fahrstreifen ausgebaut.
Dazu war laut Planfeststellungsbeschluss eine Spezialuntersuchung zum Ausschluss von Konflikten mit geschützten Arten erforderlich.
       

Dokumentation der Baumhöhlenkartierung
    Artenschutz

Aus vorliegenden Ergebnissen sowie vertiefenden Untersuchungen wurden Vorkehrungen zum Ausschluss von Konflikten mit dem Artenschutz entwickelt.
Diese beschränkten sich auf im Planungsgebiet potenziell vorkommende streng geschützte Fledermausarten, Hinweise auf weitere Arten lagen nicht vor.
       

Markierte Bäume
    Artenschutz-Maßnahmen

Als Fledermausquartiere in Frage kommende Bereiche des Planungsgebietes wurden kartiert und Höhlenbäume gekennzeichnet (gelbes "H"). Erreichbare unbesetzte Baumhöhlen wurden sofort verschlossen.
Quartierbäume am Rand des Baufeldes wurden zur Erhaltung und Sicherung (rotes "S") gekennzeichnet.
       

Verschluss einer unbesetzten Baumhöhle
(Foto: J. Cremer)
   

Mit der Kontrolle der übrigen Höhlen beauftragten wir ein spezialisiertes Fachunternehmen. Leerstehende Höhlen wurden verschlossen, um eine Quartiernutzung zu unterbinden. Hierfür waren mehrere Durchgänge vorgesehen, aber nicht erforderlich. Die direkte Schädigung der Tiere wurde so ausgeschlossen.
Da im Umfeld ausreichend nutzbare Ausweichquartiere bestehen, ist die Erhaltung der lokalen Population gesichert, artenschutzrechtliche Verbotstatbestände sind ausgeschlossen.
       

Stammschutz am Rand des Baufeldes
    Umwelt-Baubegleitung

Im Rahmen der Umwelt-Baubegleitung wurden die Umsetzung der artenschutzrechtlichen Maßnahmen sowie die fachgerechte Durchführung der Schutzmaßnahmen für den angrenzenden Gehölzbestand -inkl. Wurzelschutz während der Rodungsarbeiten- überwacht und dokumentiert.
In Abstimmung mit dem Auftraggeber und den beteiligten Baufirmen konnten zusätzliche Höhlen- und andere Großbäume in temporären Baufeldern erhalten und geschützt werden.

Zusätzlich erforderliche, unvorhergesehene Rodungsarbeiten wurden mit der zuständigen Landschaftsbehörde zügig abgestimmt und konnten im Einvernehmen durchgeführt werden.

Im weiteren Bauablauf wurde die Einhaltung der landschaftsrechtlichen Schutzmaßnahmen überwacht und ggf. eingefordert.
Anfang August 2012 wurde mit der Abnahme die Umwelt-Baubegleitung abgeschlossen und im September 2012 der Bericht erstellt.
       
     

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