Landschaftsplanung  
Naturschutz-Fachkonzepte  
      Bebauungsplan zur Ausweitung eines Öko-Flächenpools

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Bestand
    Planungsanlass und Ziele

Zur Ausweitung ihres Öko-Flächenpools und im Zusammenhang mit der Ausweisung eines Gewerbegebietes beauftragte die Stadt Meckenheim im Jahr 1999 unser Büro mit der Erarbeitung eines Bebauungsplanes zur Darstellung von Kompensationsflächen. 
Das überwiegend landwirtschaftlich genutzte Plangebiet liegt in der Swistniederung nördlich der Stadt Meckenheim. Es grenzt an das geplante Gewerbegebiet an.

Die Flächen liegen im Naturschutzgebiet "Swistbach und Berger Wiesen" des Landschaftsplanes Nr. 4 des Rhein-Sieg-Kreises. Ziel ist hier die Erhaltung und Entwicklung ökologisch hochwertiger Lebensräume für heimische Tier- und Pflanzenarten.

 

     

Blick über das Gelände mit Acker, Intensiv-Grünland und Weihnachtsbaumkultur
    Bestand und Entwicklungsziel

Der Swistbach nimmt im Plangebiet einen naturnahen, mäandrierenden Verlauf mit natürlichen Uferabbrüchen. In der häufig bis an die Uferkante intensiv landwirtschaftlich genutzten Niederung bieten sich Chancen für die Schaffung naturnaher Lebensräume durch Kompensationsmaßnahmen.
Ziel ist die Entwicklung einer offenen, extensiv genutzten Wiesenlandschaft. Diese soll durch Anlage eines Feuchtwaldes, Ergänzung der Ufergehölze am Swistbach sowie Einbringen von Kopfbäumen und Kleingewässern angereichert werden. Uferverwallungen sollen beseitigt und so die Wiedervernässung der Niederungswiesen eingeleitet werden.
       

Entwicklungskonzept
    Konzeption

Mit dem Fachkonzept gelingt es, Voraussetzungen für die abgestimmte Planung und Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen für Bauvorhaben der Stadt Meckenheim zu schaffen. Da der Schwerpunkt der Stadtentwicklung am nördlichen Stadtrand liegt, bleibt der räumlich-funktionale Zusammenhang zwischen Eingriff und Kompensation gewahrt.
Mit der Umsetzung von Zielen des Landschaftsplanes und des Swistauenprogramms werden die Kompensationsflächen in ein regionales Naturschutzkonzept eingebunden. 
Gleichzeitig wird die Flächeninanspruchnahme für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen der Bauleitplanung auf landwirtschaftlich weniger bedeutsame Flächen (kiesige Böden am Rande der Lössbörde) gelenkt, die ein hohes ökologisches Entwicklungspotenzial besitzen.

Der dem Fachkonzept zugrunde liegende Bebauungsplan wurde letztendlich mit den Bebauungsplänen 118 und 119 zur nördlichen Stadterweiterung Meckenheims verknüpft und ist inzwischen rechtskräftig. Für diese Vorhaben nicht benötigte Kompensationsflächen stehen für andere Eingriffsvorhaben zur Verfügung.
       
     

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