Ökologische Fachgutachten  
zur Bauleitplanung  
      Bebauungsplan Nr. 13/336 der Stadt Düren (Düren-Arnoldsweiler)

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Bestand und Konflikte
    Planungsvorhaben

Anlass für die Erarbeitung des landschaftspflegerischen Fachbeitrags war 2002 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein ca. 2,3 ha großes Grundstück am südwestlichen Siedlungsrand von Düren-Arnoldsweiler (B-Plan Nr. 13/336 "In der Mulde / Bürgewaldstraße"). Es war eine bis 2-geschossige Bebauung in Form von Einzel- und Doppelhäusern sowie kleinen Reihenhausgruppen auf 64 Grundstücken geplant. Die Realisierung einer solchen Bebauung auf bisher unbebautem Grund stellt einen Eingriff im Sinne des Naturschutzrechtes dar.

Bestand

Das Plangebiet wurde vorher intensiv ackerbaulich genutzt. Es war für den Arten- und Biotopschutz von untergeordneter Bedeutung. Die Böden des Gebietes waren infolge der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung vorbelastet und besaßen daher als bisher unversiegelte Flächen nur eine mittlere Bedeutung für den Naturhaushalt.
       

Landschaftspflegerische Maßnahmen
    Eingriffe in Natur und Landschaft

Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes waren Eingriffe vor allem in das Boden-, Wasser- und Biotoppotenzial sowie in das Orts- und Landschaftsbild zu erwarten.

Landschaftspflegerische Maßnahmen

Die nach Ausschöpfung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen verbleibenden, unvermeidbaren Beeinträchtigungen konnten über die Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans nur teilweise kompensiert werden.
Zur vollständigen Kompensation stand weiterhin ein ca. 6.500 m² großes städtisches Grundstück nordöstlich von Arnoldsweiler zur Verfügung. Auf dieser Fläche wurde auf Kosten der Bauherren als Eingriffsverursacher eine Obstwiese angelegt. Die dauerhafte Pflege der Fläche wird von einem ökologisch wirtschaftenden Betrieb übernommen, der bereits eine angrenzende Fläche bewirtschaftet.
       
     

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