Ökologische Fachgutachten  
zu Abgrabungen  
      Abgrabungsvorhaben "E.S.K.A. GmbH" (Troisdorf-Eschmar)

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UVS: Schutzgüter
Landschaftsbild / Erholung
    Umweltverträglichkeitsstudie

Im Rahmen eines Antragsverfahrens nach AbgrG NRW war für eine ca. 17 ha große Kies-Sand-Abgrabung die Umweltverträglichkeit zu prüfen. Das Vorhaben liegt innerhalb einer Wasserschutzzone (III B) und wurde aufgrund der Ausgangssituation (u.a. Hydrologie, Biotik und Naherholung) von den Trägern öffentlicher Belange kritisch beurteilt.
Um die Antragsbearbeitung zügig voranzubringen, wurden die am Verfahren zu beteiligenden Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange bereits im Vorfeld des Scoping-Verfahrens durch unser Büro umfassend kontaktiert.
Als Ergebnis dieser Vorab-Moderation konnten dann Untersuchungsrahmen und Schwerpunkte der Studie so präzise umgrenzt werden, dass im Rahmen des Scopings keine weitergehenden Forderungen zum Umfang der UVS vorgetragen wurden.

       

UVS: Schutzgüter
Boden / Wasser / Geologie
    Im Rahmen der UVS wurden die mit dem Vorhaben verbundenen umweltrelevanten Wirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet.
Dabei wurden die Darlegungen auf die potenziell maßgeblich betroffenen Schutzgüter (z.B. Biotope, Boden, Wasser, Landschaftsbild und Erholung) focussiert. Besonderer Wert wurde auf die Erfassung und Analyse kumulativer Wirkungen und daraus resultierenden Synergieeffekten (Abwägung von Negativ- und Positivkriterien) gelegt.
Erläuterungsbericht und Plananlagen der UVS wurden in übersichtlicher und klar gegliederter Form aufbereitet. Besonderer Wert wurde darauf gelegt, auch komplexe Sachzusammenhänge - z.B. zum Schutzgut "Wasser" - in einer nicht nur für Fachleute verständlicher Form textlich und grafisch aufzubereiten.
Die umfassenden und schlüssigen Darlegungen der UVS trugen wesentlich dazu bei, dass Im Verlaufe des Beteiligungsverfahrens keine relevanten Anregungen und Bedenken eingingen, wodurch ein Erörterungstermin zur UVP obsolet wurde.

       

LBP: Bestand und Konflikt
    Landschaftspflegerischer Begleitplan

Der LBP hatte im Zuge der Erfassung und Bewertung von Eingriff und Ausgleich einerseits die - im Wesentlichen zeitlich befristeten - Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft angemessen zu berücksichtigen. Vorhandene Biotopstrukturen, verbindliche Maßnahmenvorgaben Dritter und die Festsetzungen der Landschaftsplanung waren zu einem landschaftsökologisch entwicklungsfähigen und erholungswirksamen Maßnahmenkonzept zusammenzuführen.
Zur Beurteilung des Eingriffes wurde das MURL-Verfahren angewendet, dessen Methodik durch unser Büro auf die spezifische Eingriffssituation bei Abgrabungsvorhaben angepasst wurde. Der mit der Unteren Landschaftsbehörde beim Rhein-Sieg-Kreis im Detail abgestimmte Bilanzierungsmodus wird - in Verbindung mit der ebenfalls in unserem Büro entwickelten Bodenbewertungsmethodik - seit mehreren Jahren bei allen von uns betreuten Abbauvorhaben mit Erfolg angewendet.

       

LBP: Maßnahmen
   
Das Maßnahmenkonzept des LBP wurde unter besonderer Berücksichtigung einer funktionalen Vernetzung von teilweise vorhandenen, teils noch herzurichtenden Einzelmaßnahmen im Raum formuliert. Neben den primären ökologischen Aspekten wurden landschaftsästhetische Überlegungen bei der Auswahl und Anordnung der Einzelmaßnahmen einbezogen.
Der Erläuterungsbericht beinhaltet neben einer detaillierten Beschreibung der Maßnahmen eine nachvollziehbare Darlegung der Ansatzpunkte und Zielsetzungen der vorgeschlagenen Ausgleichskonzeption.
Die vollständige und schlüssige Darlegung aller genehmigungsrelevanter Fragestellungen (Abgrabungstechnik, Umweltvorsorge, Eingriffsregelung) trug entscheidend dazu bei, dass dieses Verfahren in nur 15 Monaten mit einem rechtskräftigen Genehmigungsbescheid abgeschlossen werden konnte.

       
     

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