Artenschutzprüfung (ASP) und Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) zur Windenergienutzung (Hückelhoven, Kreis Heinsberg)
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ASP: Planungsrelevante Brutvogelarten
Aufgabenstellung
Die NEVAG neue energie verbund AG, Berlin, beauftragte uns 2016 mit der Umweltplanung zum Repowering zweier Windenergieanlagen (WEA) innerhalb einer im Flächennutzungsplan dargestellten Sonderbaufläche "Windenergie" im Stadtgebiet Hückelhoven. Anlagen der 1,5 MW-Klasse (Gesamthöhe 138 m) werden in unmittelbarer Nähe ersetzt durch Anlagen der 3 MW-Klasse (Höhe 217 m).
Die im Zusammenhang mit einer weiteren Anlage von uns durchgeführte Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles (Anlage 1 UVPG) ergab, dass keine UVP erforderlich war.
Auf Grundlage der von uns erhobenen faunistischen Daten (Vögel, Fledermäuse) wurde die Artenschutzprüfung nach § 44 BNatSchG durchgeführt. In der Vorprüfung konnten Verbotstatbestände für potenziell vorkommende Arten ausgeschlossen werden. In der speziellen Prüfung für Vögel und Fledermäuse wurden Vermeidungsmaßnahmen festgelegt, um artenschutzrechtliche Verbotstatbestände auch für diese Artengruppen ausschließen zu können.
LBP: Bestand und Konflikte
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) stellt fest, dass dauerhaft ausschließlich intensiv genutzte Ackerflächen in Anspruch genommen werden, temporär wird außerdem in sehr geringem Umfang ein junges Feldgehölz beansprucht.
LBP: Landschaftspflegerische Maßnahmen
Der unter Berücksichtigung des Rückbaus der Altanlagen ermittelte Kompensationsbedarf für das Biotoppotenzial wird in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde durch ein Ersatzgeld abgelöst. Die Ermittlung des Ersatzgeldes für den Eingriff in das Landschaftsbild erfolgte nach den Vorgaben des Windenergieerlasses NRW (2015).
Für das Vorhaben liegt inzwischen die Genehmigung vor. Das betriebsbegleitende Gondelmonitoring ist beauftragt.