Landschaftsplanung | |||
LP-Neuaufstellung | |||
Landschaftsplan Nr. 6 "Siegmündung" des Rhein-Sieg-Kreises (Neuaufstellung) | |||
Vergrößern der Pläne mit Mausklick |
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Entwicklungskarte |
Planungsablauf Im Zuge der Umsetzung der FFH-Richtlinie der EU waren durch den Rhein-Sieg-Kreis in kurzer Zeit mehrere Landschaftspläne anzupassen bzw. aufzustellen. Im August 2002 fasste der Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises den Neuaufstellungsbeschluss zum Landschaftsplan 6 "Siegmündung". Nach Abstimmung des Vorentwurfes mit den Trägern öffentlicher Belange und ausgewählten Betroffenen wurde im Mai 2003 der Offenlageentwurf fertig gestellt. Im März 2004 verabschiedete der Kreistag den Landschaftsplan einstimmig, seit Juli 2005 ist der Landschaftsplan rechtskräftig. |
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Schrägluftbild, Mai 1995 |
Plangebiet In dem dicht besiedelten Ballungsraum Bonn-Rhein-Sieg bildet die Siegmündung bzw. Siegaue eine naturnahe "Insel" in der Zivilisationslandschaft. Bei der Umsetzung der Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes waren umfangreiche Abstimmungen mit den Vertretern der Belange von Landwirtschaft und Erholungsnutzung sowie mit den beteiligten Städten Troisdorf, Sankt Augustin und Niederkassel erforderlich. |
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Festsetzungskarte Schutzgebiete |
Schutzgebietsplanung Zum Schutz der Siegmündung und ihrer Aue bzw. zur Sicherstellung des FFH-Gebietes DE-5208-301 "Siegaue und Siegmündung" werden umfangreiche Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen. Neben der sehr artenreichen Besiedlung der Sieg mit Fischen und Neunaugen sind die Funktion des Gebietes als Brut-, Rast- und Durchzugsgebiet für Vögel sowie die Erhaltung von hochwertigem Auengrünland entscheidende Gründe für die Unterschutzstellung. Das breite Spektrum im Schutzzweck erforderte einen differenzierten Regelungskatalog, der sich in der kartographischen Darstellung in unterschiedlichen Zonen widerspiegelt. |
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Festsetzungskarte Maßnahmen |
Maßnahmen Neben Maßnahmen zur Neuanlage, Wiederherstellung sowie Optimierung und Pflege von Biotopen spielt in der stark frequentierten Siegaue die Lenkung der Erholungsnutzung und der Fischerei eine wichtige Rolle. In den ackerbaulich genutzten Gebieten außerhalb der Deiche werden Maßnahmen im Wesentlichen als Maßnahmenräume gemäß § 26 Abs. 1 u. 2 LG festgesetzt. Mit dem Landschaftsplan "Siegmündung" werden im Plangebiet auch wesentliche Inhalte des Siegauenkonzeptes umgesetzt. |
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