Gewässerentwicklung  
Naturnahe Gewässergestaltung  
      Ausbau der Swist gemäß § 31 WHG (Meckenheim)

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Swistbachaue in Meckenheim:
Maßnahmenplanung
    Landschaftspflegerische Maßnahmen

Im Rahmen der 9. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Bonner Straße / Swistbachaue" wurde ein ausreichend breiter Streifen am Westufer der Swist von der Möglichkeit einer Bebauung ausgenommen, um die Durchgängigkeit der Gewässerufer innerhalb des Stadtgebietes von Meckenheim langfristig zu sichern. Der Uferbereich wurde deshalb als Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB festgesetzt. Damit wurden die Inhalte des in unserem Büro erstellten Landschaftspflegerischen Begleitplanes rechtsverbindlich.
Für die Umgestaltung des Swistbachs im Hochwasserabflussprofil wurde im September 2001 eine wasserrechtliche Genehmigung gemäß § 31 WHG beantragt. Unser Büro erarbeitete auf Grundlage der wasserbaulichen Planung die erforderlichen Landschaftspflegerischen Maßnahmen für den Uferstreifen der Swist.
Ziel der Maßnahmenplanung war es, vorhandene markante und wertvolle Elemente zu erhalten, dauerhaft zu sichern und durch neue Strukturen zu ergänzen. Es sollte ein vielfältiges und abwechslungsreiches Mosaik aus lockeren und dichteren Gehölzstrukturen sowie offenen, blütenreichen Wiesenflächen geschaffen werden. Die offenen Flächen sollen durch Einzelbäume gegliedert werden.

Die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für die geplanten Landschaftspflegerischen Maßnahmen, die Unterstützung bei der Vergabe und die Bauleitung wurden durch unser Büro erbracht.

       
     

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