Ökologische Fachgutachten  
zur Windenergienutzung  
      Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) und Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) zur Windenergienutzung (Meckenheim / Rheinbach)

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UVS: Landschaftsraum - Landschaftsbild / Erholungsnutzung
    Aufgabenstellung

Die Städte Rheinbach und Meckenheim hatten in ihren Flächennutzungsplänen an der gemeinsamen Stadtgrenze Konzentrationszonen für die Windenergienutzung dargestellt. Um einen größeren Handlungs- und Gestaltungsspielraum bei der Genehmigung von Windenergieanlagen zu erhalten, beschlossen die Städte 2001 jeweils für ihr Stadtgebiet die Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Da die Bebauungspläne Vorhaben beinhalten, für die nach Gesetz eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, wurden 2003 von unserem Büro im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsstudie die zu erwartenden Auswirkungen auf die Umwelt ermittelt, beschrieben und bewertet.
Die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie flossen mit weiteren Untersuchungsergebnissen (städtebauliche und schalltechnische Untersuchung, Schattenwurfgutachten) in die Entwürfe der Bebauungspläne ein, in denen Sondergebiete für eine Windfarm festgesetzt wurden. Zu den Entwürfen der Bebauungspläne erstellte unser Büro Ende 2003 den landschaftspflegerischen Fachbeitrag.
       

UVS: Auswirkungen auf Landschaftsbild 
und Erholungsnutzung
    Umweltverträglichkeitsstudie

Projektbedingt lag der Schwerpunkt der Bestandserfassung und Bewertung der Schutzgüter auf dem Landschaftsbild und der Erholungsfunktion des Raumes. Innerhalb des Untersuchungsraumes, der das Gebiet zwischen den beiden historischen Stadtkernen Meckenheims und Rheinbachs umfasst, wurden unterschiedliche Landschaftsbildeinheiten abgegrenzt.
Ein hohes Risiko hinsichtlich visueller Beeinträchtigungen wurde für Landschaftsbildeinheiten mit hoher Landschaftsbildqualität und hoher Bedeutung für die Erholungsnutzung herausgearbeitet. Aufgrund der Nähe der betroffenen Landschaftsbildeinheiten zu den geplanten Windenergieanlagen und der damit verbundenen hohen Eingriffsintensität war von einer erheblichen Beeinträchtigung der Landschaftsbildqualität und der landschaftsbezogenen Erholung auszugehen, deren Intensität mit steigender Anlagenhöhe und Anzahl der Anlagen zunimmt.
       

UVS: Geländeschnitte
    Da die geplanten Windenergieanlagen auch über den Untersuchungsraum hinaus wirken, wurden zusätzlich bedeutsame Sichtbeziehungen für einen erweiterten Untersuchungsraum dargestellt. Wichtige Rad-, Wander- und Spazierwegverbindungen sowie auf die geplanten Windenergieanlagen ausgerichtete Siedlungsränder innerhalb dieses Raumes wurden erfasst. Je höher die Anlagentypen und damit die Fernwirksamkeit, desto höher wäre für diese Strukturen das Risiko hinsichtlich visueller Beeinträchtigungen.
       

LBP: Landschaftspflegerische Maßnahmen
    Landschaftspflegerischer Fachbeitrag

Schwerpunkt des Landschaftspflegerische Fachbeitrags zu den Bebauungsplanentwürfen war die Konkretisierung der in der Umweltverträglichkeitsstudie herausgearbeiteten landschaftspflegerischen Maßnahmen. Es wurden Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen formuliert. 
Innerhalb und außerhalb der Geltungsbereiche der Bebauungspläne wurden Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen festgelegt und den verschiedenen Sondergebietsflächen für die Errichtung von Windenergieanlagen zugeordnet. Durch Übernahme der landschaftspflegerischen Maßnahmen in den Bebauungsplanentwurf als zeichnerische und textliche Festsetzungen wurden diese Maßnahmen rechtswirksam.
Die Bebauungspläne der Städte Meckenheim und Rheinbach wurden 2004 als Satzung beschlossen.
       
     

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