Ökologische Fachgutachten  
zur Windenergienutzung  
      Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergienutzung der Stadt Zülpich (Kreis Euskirchen) mit Artenschutzprüfung (ASP) und Umweltbericht (UB)

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Begründung zum Flächennutzungsplan
    Aufgabenstellung

Mit der 20. Änderung des Flächennutzugsplans als sachlicher Teilflächennutzungsplan zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen verfolgte die Stadt Zülpich das Ziel, durch Neuausweisung weiterer Konzentrationszonen der Windenergienutzung im Stadtgebiet mehr Raum einzuräumen. Unser Büro erstellte in enger Zusammenarbeit mit sgp Architekten + Stadtplaner hierzu die Potenzialflächenanalyse und die Begründung und erarbeitete die Artenschutzprüfung sowie den Umweltbericht.

Im Verfahren wurden im Zuge von Abwägungen mehrere Anpassungen der Konzentrationszonen erforderlich.
       

ASP: Darstellung Arten-Schutzradien und Schutzgebiete
    Artenschutzprüfung

Die ASP erfolgte auf Grundlage vorliegender Daten und von Expertenbefragungen. Da konkrete Anlagenstandorte und -typen auf Flächennutzungsplan-Ebene nicht bekannt sind, wurden in den Konzentrationszonen in erster Linie betriebsbedingte Tötungs- und Störungsrisiken für windenergiesensible Vogel- und Fledermausarten geprüft.
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Ausweisung der geplanten Konzentrationszonen unter Einbezug von Vermeidungsmaßnahmen artenschutzrechtlich zulässig ist.
Wesentliche Aspekte des Artenschutzes flossen bereits in die Potenzialflächenanalyse für das gesamte Stadtgebiet ein.
       

Potenzialflächenanalyse: Weiche Tabuzonen des Natur- und Artenschutzes
    Potenzialflächenanalyse / Umweltbericht

Auch die Ergebnisse der Umweltprüfung flossen bereits in erheblichem Umfang in die Potenzialflächenanalyse ein, da zur Abgrenzung der Tabuzonen wesentliche umweltrelevante Aspekte herangezogen wurden (Lärmschutz, Schutzgebiete, ggf. mit Pufferzonen, bekannte Artvorkommen, empfindliche Erholungslandschaften, Schutz von Wohnnutzungen und Infrastruktur, Vorbelastungen).
Negative Umweltauswirkungen durch die Errichtung von Windenergieanlagen in den Konzentrationszonen sind in erster Linie für das Schutzgut Landschaftsbild / Erholung zu erwarten. Erhebliche negative Auswirkungen auf Naturschutz-, FFH- und Vogelschutzgebiete sowie unüberwindbare artenschutzrechtliche Konflikte wurden nach derzeitigem Erkenntnisstand durch die entsprechenden Tabuzonen (ggf. inkl. Pufferstreifen) ausgeschlossen. Maßnahmen zur Verminderung von Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes werden aufgezeigt, darüber hinaus wird auf die Regelungen zu Ersatzgeld-Zahlung gemäß Windenergie-Erlass 2015 bzw. § 31 (5) LNatschG verwiesen. Weitergehend werden Hinweise zur Durchführung von Kompensationsmaßnahmen gegeben.
       
     

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