Gewässerentwicklung  
Ökologischer Hochwasserschutz  
      Planungsbeiträge zu Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft
zur Rückgewinnung von Retentionsraum bei Siegburg-Kaldauen

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MBKS, Ökologischer Fachbeitrag:
Ökologische Auswirkungen der Überstauung
    Anlass und Vorgehen

Vor dem Hintergrund extremer Hochwasserwellen wurde ab Mitte der 90er Jahre verstärkt nach Möglichkeiten zur Rückgewinnung von Retentionsräumen am Rhein und wichtigen Nebengewässern gesucht. Als Maßnahme zur Umsetzung des Siegauenkonzeptes soll im "Kaldauer Feld" eine durch einen Straßendamm abgeschnittene Siegschleife mit Hilfe dreier Durchlässe wieder in das Überflutungsregime der Sieg einbezogen werden. Damit werden ca. 100 ha Retentionsfläche wieder an die Aue angebunden.
Das Pilotprojekt zum ökologischen Hochwasserschutz an einem Nebengewässer des Rheins wurde in Zusammenarbeit mit der AEW PLAN GmbH (Köln) bearbeitet. Auftraggeber für das im Rahmen des Operationellen Programms der EU "Interreg Rhein-Maas Aktivitäten" (IRMA) für den transnationalen vorbeugenden Hochwasserschutz geförderte Projekt ist das Staatliche Umweltamt Köln - Außenstelle Bonn.
       

MBKS, Landwirtschaftlicher Fachbeitrag:
Auswirkungen der Überstauung
auf die Landwirtschaft
    Machbarkeitsstudie (MBKS)

Die Machbarkeitsstudie zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen die Umsetzung des Projektes möglich ist. Mit Hilfe wasserwirtschaftlicher, wasserbaulicher und ökologischer Untersuchungen wurde das Konfliktpotenzial der Maßnahme für Natur und Landschaft, die Landwirtschaft, Bebauung und Infrastruktur sowie weitere Nutzungen ermittelt und bewertet.
In unserem Büro wurden bis Mai 1998 der ökologische sowie der landwirtschaftliche Fachbeitrag erstellt. Grundlage waren eigene Erhebungen im Gelände (Biotope, Vegetation, Fauna), ein fischereibiologisches Gutachten sowie hydrologische Untersuchungen. Daraus wurden für unterschiedliche Flutungsvarianten die Risiken aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes bzw. der Landwirtschaft ermittelt. Erste Vorschläge für die Optimierung der Maßnahme aus Sicht der behandelten Belange wurden abgeleitet.
       

UVS: Empfindliche Bereiche, Schutzfestsetzungen
    Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)

Die Rückgewinnung eines Retentionsraumes als Gewässerausbau gemäß § 31 (2) WHG erfordert die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens. In diesem Rahmen wurde durch unser Büro eine Umweltverträglichkeitsstudie erarbeitet.
Als Ergebnis der Machbarkeitsstudie konnte die Anzahl der untersuchten Varianten auf eine strömungstechnisch optimierte Variante und die "Null-Variante" (Verzicht auf das Vorhaben) reduziert werden.
Das Vorhaben führt zu erheblichen Verbesserungen der Potenziale für die Schutzgüter Boden, Wasser, Landschaftsbild sowie Tiere und Pflanzen. Für die im Siegauenkonzept und bestehenden Schutzgebiets-Festsetzungen genannten landschaftsökologischen Ziele werden mit der Öffnung des Retentionsraumes die standörtlichen Voraussetzungen geschaffen.
       

FFH-Studie: Übersichtskarte
    FFH-Verträglichkeitsstudie

Der geplante Retentionsraum liegt im der EU-Kommission gemeldeten FFH-Gebiet DE-5210-303 "Sieg". Das Meldeverfahren war zum Zeitpunkt der Planung noch nicht abgeschlossen, zur Gewährleistung der Rechtssicherheit wurde jedoch eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt. Die Grundlagen hierfür wurden durch unser Büro erarbeitet.
Als FFH-relevante Arten waren Vögel (z.B. Teichrohrsänger), Fische und Neunaugen (z.B. Lachs, Meerneunauge) sowie Tagfalter (Schwarzblauer Bläuling) zu betrachten. FFH-Lebensräume sind der Flusslauf selbst sowie, als entwicklungsfähige Lebensräume nicht offiziell ausgewiesen, Weiden-Auwald und Altgewässer.
Das Projekt wurde als FFH-verträglich eingestuft. Die betroffenen Arten werden eher gefördert als beeinträchtigt. Die Entwicklungsziele des FFH-Gebietes werden unterstützt.
       

LBP: Ausgleichsmaßnahmen
    Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)

Das Vorhaben ist mit naturschutzrechtlichen Eingriffen verbunden. Somit war ein Landschaftspflegerischer Begleitplan zu erarbeiten.
Auf Grundlage der Auswirkungen des Vorhabens auf Natur und Landschaft wurden Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung entstehender Beeinträchtigungen erarbeitet. Hierzu gehören u.a. die weitestgehende Schonung wertvoller Biotope und Artenvorkommen sowie die Minimierung der Baubereiche.
Für nicht ausgleichbare und unvermeidbare Beeinträchtigungen, z.B. beim Bau der Durchlässe, wurden auf Grundlage der naturschutzfachlichen Ziele im Gebiet Kompensations- und Entwicklungsmaßnahmen geplant. Dazu gehören die naturnahe Gestaltung kleinerer Fließgewässer sowie die Entwicklung von Flutmulden und artenreichem Grünland.
Die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz ergibt - nach Umsetzung aller Maßnahmen - eine deutlich positive Entwicklung des Gebietes. Die Beeinträchtigungen können ausgeglichen werden.

Im Planfeststellungsverfahren leistet unser Büro die ökologisch-fachliche Begleitung inklusive der Teilnahme an Bürgerterminen vor Ort.

       
     

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